“Prävention von sexuellem Missbrauch ist integraler Bestandteil der kirchlichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Als Grundprinzip pädagogischen Handelns trägt Prävention dazu bei, dass Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen, glaubens- und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten gestärkt werden.”

(Rahmenordnung der Deutschen Bischofskonferenz – Pressemitteilung vom 16.09.2013)

Entsprechend der staatlichen Vorgaben und im Zuge der verbindlichen Richtlinien der Deutschen Bischofskonferenz hat unsere Schule ein praxisorientiertes Präventions- und Interventionskonzept erarbeitet.

1. Was versteht man unter sexualisierter Gewalt?

  • Grenzverletzungen (unbeabsichtigtes, unangemessenes Verhalten u. a.)
  • sexuelle Übergriffe (z. B. beabsichtigte sexistische Bemerkungen, sonst. Belästigungen etc.)
  • Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (sexuelle Handlungen)

2. Mögliche Anzeichen sexualisierter Gewalt

„Etwa jedes zehnte Kind ist von sexuellem Missbrauch in der Kindheit betroffen. Somit kann davon ausgegangen werden, dass im Durchschnitt in jeder Schulklasse etwa ein bis zwei Kinder sind, die von sexuellem Missbrauch betroffen sind oder waren.“

(Pressemitteilung vom 05.06.2018 des BZgA)

Alle Lehrerinnen, Lehrer und Betreuerinnen unserer Schule sind sich bewusst, dass unsere Schülerinnen von sexualisierter Gewalt betroffen sein können. Es gibt zwar keine eindeutigen Anzeichen für sexuellen Missbrauch und die nachfolgend aufgeführten Auffälligkeiten können auch immer andere Ursachen haben, allerdings erfordern alle Veränderungen im Verhalten eines Kindes immer ein genaueres Hinsehen der Bezugspersonen.
Auffälligkeiten können u. a. sein:

  • unspezifische Verhaltensänderungen (z. B. Aggression, Rückzug)
  • spezifische Verhaltensänderungen (sexualisiertes Verhalten, altersunangemessenes Sexualwissen usw.)
  • plötzlicher Leistungsabfall oder -anstieg
  • psychosomatische Symptome (Schlafstörungen, Essstörungen usw.)
  • Suchtmittelkonsum
  • Selbstverletzungen
  • häufige Krankheiten

3. Präventionsmaßnahmen

Mit unseren Maßnahmen wollen wir unsere Schülerinnen sensibilisieren und „stark machen“, um sich abzugrenzen und sich selbst zu schützen.

3.1 Respektvoller pädagogischer Umgang

Unser alltäglicher Umgang und unser Miteinander werden geprägt von zwischenmenschlichem Vertrauen und gegenseitigem Respekt. Die Lehrkräfte und Betreuerinnen sind sich der besonderen Vertrauens- und Autoritätsstellung bewusst und handeln nachvollziehbar und ehrlich.

3.2 Präventionsteam unserer Schule

Bei allen persönlichen Problemen und im Falle sexualisierter Gewalt steht unseren Schülerinnen das Präventionsteam zur Seite:
Andrea Metzner (Präventionsbeauftragte), Ines Ortner-Bach (Verbindungslehrerin),
Veronika Steinkohl, Christine Neumeier (Betreuerin/Tagesheim), und Fabian Tauté.

Natürlich können sich die Schülerinnen auch an unsere Schulpsychologin oder an eine der Beratungsstellen – s. Kapitel 3.10 – wenden.

3.3 Schulpsychologin als professionelle Ansprechpartnerin

Frau Isabel Bartel ist, außerhalb der festen Sprechzeiten an unserer Schule, auch telefonisch und jederzeit per Mail erreichbar (Kontaktdaten → s. 3.10).

3.4 Schulungen des Präventionsteams, des Kollegiums, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Es werden regelmäßig Fortbildungen besucht bzw. an der Schule angeboten.

3.5 Selbstverpflichtung des Lehrerkollegiums, aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Die Prävention von sexualisierter Gewalt wird bei jeder Neueinstellung von der Schulleitung thematisiert.

Außer einer verpflichtenden Selbstauskunft und der Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses, unterzeichnen alle Lehrkräfte, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen freiwillig einen gemeinsam entwickelten Präventions-Verhaltenskodex der Schule.

3.6 Thematisierung sexualisierter Gewalt in Schüler- und Elternschaft

Unser Ziel ist es, u. a. die Schülerinnen sprach- und handlungsfähig zu machen und sie über ihre Rechte und Möglichkeiten zu informieren.

Dafür werden die 5. Klassen in einer Unterrichtssequenz von den Klassenleitungen bzw. einer Präventionsbeauftragten sensibel an das Thema herangeführt und Hilfestellungen aufgezeigt. In der 8. Jahrgangsstufe wird die Problematik sexualisierter Gewalt anhand eines Jugendflyers des Petze-Instituts/Köln erneut im Unterricht aufgegriffen und diskutiert.

3.7 Sexualpädagogischer Unterricht

Prävention sexuellen Missbrauchs ist ohne entsprechende Sexualerziehung nicht möglich. Dies ist im Rahmen des Lehrplans der Fächer Biologie und Religionslehre festgelegt.

3.8 Zusätzliche schulinterne Projekte

  • Projekt „Zammgrauft“ für die 7. Klassen (Selbstbehauptung/Zivilcourage)
  • „Digitale Helden“ – Mentorenprogramm zum bewussten Umgang mit Internet und Smartphone (u. a. mit Themen zu Cybermobbing, Sexting, Klassenchat etc.) für die 5. und 6. Jahrgangsstufen
  • Möglichkeiten und Gefahren des Internets – Projekt für die 6. Klassen

3.9 Information der Eltern

Über alle genannten Maßnahmen und Projekte werden die Eltern unserer Schülerinnen informiert. Auch mit dem Elternbeirat der Schule findet ein regelmäßiger Austausch über selbstbewusstseins-stärkende Maßnahmen statt.

3.10 Informationen über Anlauf- und Beratungsstellen

Die Beratungsstellen sind auf der Schul-Homepage und auf Aushängen in der Schule veröffentlicht.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner