Termine zur Neuanmeldung für die 5. Jahrgangsstufe für das Schuljahr 2024/25:

InformationsabendDonnerstag, 14. März 202419:00 Uhr
Tag der offenen TürSamstag, 20. April 202408:30 – 12:15 Uhr
EinschreibungMontag, 6. Mai 202407:30 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Probeunterricht (ggf.)Dienstag, 14. Mai 2024, bis Donnerstag, 16. Mai 2024Beginn 07:55 Uhr

Schulgeld:

Das Schulgeld beträgt im aktuellen Schuljahr 50,00 EUR pro Monat.
Es wird für elf Monate (September bis Juli) erhoben.

Benötigte Unterlagen zur Einschreibung:

  • Übertrittszeugnis (im Original)
  • Geburtsurkunde (in Kopie)
  • evtl. Taufzeugnis (in Kopie)
  • evtl. Sorgerechtsbeschluss (in Kopie)
  • evtl. schulpsychologische Stellungnahme (in Kopie). Weitere Informationen diesbezüglich finden Sie hier.
  • 3 Passfotos (a.d. Rückseite mit Namen versehen) für  Fahrkarte, Schülerausweis und Schülerakte
  • Nachweis über einen Masernimpfschutz: Impfausweis (in Kopie) oder ärztliche Bestätigung (im Original)
  • evtl. Ausdruck des Fahrtkostenantrags bei der Stadt oder beim Landkreis

Anmeldeformulare:

Bitte bringen Sie diese Formulare vollständig ausgefüllt zur Einschreibung mit.

Sie bekommen am Tag der Anmeldung telefonisch Bescheid, sollte Ihre Anmeldung nicht berücksichtigt werden können.

Übertritt von der Grundschule:

Aufnahme in die 5. Klasse der Realschule (§§ 26 und 27 RSO) von der 4. Klasse Grundschule:

Geeignet mit einer Durchschnittsnote aus Deutsch, Mathematik und HSU mit einem Notendurchschnitt von 2,66 oder besser

Alle anderen Schülerinnen können nur nach bestandenem Probeunterricht in die Realschule eintreten.

Probeunterricht:

Bei einem Notendurchschnitt von 3,0 oder schlechter im Übertrittszeugnis wird eine Schülerin bei uns nur nach einem Beratungsgespräch mit der Schulleitung zum Probeunterricht zugelassen.

Der Probeunterricht wurde bestanden, wenn die Durchschnittsnote 3,5 in den Fächern Deutsch und Mathematik erzielt worden ist. Allerdings darf keines der Fächer mit Note 5 oder schlechter bewertet worden sein.

Für den Fall, dass die Durchschnittsnote bei 4,0 liegt, so ist eine Aufnahme auf Antrag möglich.

Übertritt von der Mittelschule:

Schülerinnen aus der 5. Jahrgangsstufe der Mittelschule können sich voranmelden bei einem Notendurchschnitt von 2,5 in den Fächern D und M. Eine Aufnahme ist nur dann möglich, wenn auch im Jahreszeugnis der Notendurchschnitt mindestens 2,5 (D/M) ist und freie Plätze vorhanden sind.

Weitere Informationen zum Übertritt finden Sie im Internet unter:

http://www.km.bayern.de/eltern/schularten/uebertritt-schulartwechsel.html

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Elternabend GS

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